Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
MF Performance gelten für alle Verträge und Dienstleistungen der Firma, auch für
solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfen von MF Performance erbracht werden. Für
den Vertrag gelten ausschließlich die AGB der Firma MF Performance. Die Regelungen
der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn MF Performance mit
ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende Vereinbarungen getroffen hat.
 

2. Preise und Preisberechnungen
Die Preise von MF Performance verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, falls nicht ausdrücklich vorher anders, schriftlich vereinbart. Für An-
und Abfahrten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, falls nicht anders vereinbart.
 

3. Angebote
Angebote von MF Performance sind unverbindlich, freibleibend und nicht auf Dritte
übertragbar. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung zustande oder
durch das Erbringen der Leistung.
 

4. Lieferung und Termine
Von MF Performance angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die
in schriftlichen Anfragen von Kunden genannten Fixtermine sind für MF Performance nur
dann als solche verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Ansonsten sind die
von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Leistungsstörungen die auf
Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen von MF Performance beruhen, vertreten wir den
Kunden gegenüber nicht, unabhängig davon auf welchen Gründen diese beruhen. Den
Auftraggebern entstehen hierdurch keine Rechte gegen MF Performance.
 

5. Nichterscheinen zum Termin / Absagefrist / Anzahlung
Wir arbeiten grundsätzlich mit einer Anzahlungsrechnung über den Bruttobetrag (inkl.
der gesetzlichen MwSt.) der für den Kunden anfallenden Materialkosten.
Bei kurzfristigeren Absagen (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) oder Nicht-
Erscheinen sind wir leider gezwungen, den Zeitverlust und die ungenutzte Zeit nach
§§306 und §§615 BGB in Höhe des Folierungspreises abzüglich geltender
Mehrwertsteuer und Material als Schadensersatz geltend zu machen und in Rechnung
zu stellen. Wenn Sie ihre Fahrzeugvollfolierung absagen, nachdem ihre
Anzahlungsrechnung bereits erstellt wurde, wird die Zahlung des Materials sofort fällig
(die Höhe der Kosten beläuft sich in der Regel auf 600€ bis 2500€, je nach Folienart).
Sofern eine Anzahlungsrechnung erstellt wurde, ist diese innerhalb einer Woche zu
zahlen, sollte keine Zahlung eingehen, wird eine Beratungsgebühr von 150€ inkl. MwSt.
fällig und der Termin ist storniert.
 

6. Zahlung
Die Zahlung erfolgt sofort nach der Fertigstellung der Leistung oder per Überweisung
nach dem Erhalt der Rechnung. Bei Summen über 500€ akzeptieren wir aus
Kostengründen keine Kartenzahlung. Rechnungen sind sofort fällig, wenn nicht anders
vermerkt. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nach, behält die Firma
MF Performance sich vor, ein Mahnverfahren einzuleiten. MF Performance behält sich
außerdem die Geltendmachung eines Schadens vor. Schecks werden als
Zahlungsmethode nicht angenommen. Abzüge jeglicher Art sind ausgeschlossen. Vor
Bezahlung der offenen Rechnung ist MF Performance nicht verpflichtet weitere
Leistungen zu erbringen. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden
ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich
mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der
Abnahme der Arbeiten zu; in einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung
berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln
und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer
Mängelbeseitigung) steht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen
Mängeln geltend zu machen, wenn der Kunde fällige Zahlungen nicht geleistet hat und
der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen
Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
 

7.Montage von Autofolie, der sog. Carwrapping Folie
• Grundsätzlich bieten wir immer eine Außenfolierung an (hier werden keine
Türinnenseiten, Türeinstiege, Heckklappenunterteile oder Stoßfänger bzw.
Schwellerunterseiten und Ähnliches beklebt).
• Sollten Kratzer, Macken, Steinschläge, Dellen oder Beulen bestehen sind diese durch
die Folie sichtbar. • Kleine Staubeinschlüsse können trotz aller Reinigungsarbeiten nicht
vermieden werden.
• Bei Fahrzeugen, an denen Lackschäden vorhanden sind (speziell älterer Lack) oder bei
nachlackierten Fahrzeugen kann bei der Demontage der Folie Lack mit abgerissen
werden, dafür kann die Firma MF Performance nicht haftbar gemacht werden.
• Unlackierte Kunststoffteile oder auch raue Oberflächen sind nicht folierbar.
• Bei Neulackierungen muss der Lack mindestens 8 Wochen aushärten/ausgasen bevor
eine Folierung vorgenommen werden kann.
• Kleine Unebenheiten, Kleberbrüche und Lufteinschlüsse können bei neu folierten
Fahrzeugen auftreten und verschwinden in der Regel in 6-8 Wochen.
• In tiefen Rillen und Sicken oder an Nahtstellen kann die Klebekraft der Folie nicht
garantiert werden, sollte sich später etwas lösen, ist das Verkleben eines Einlegers oder
Ausbesserungsstückes von Nöten.
• Je nach Hersteller hat die Folie eine Haltbarkeit von 3-10 Jahren bei Einhaltung der
Pflegehinweise.
• Die Folie hat eine Temperaturbeständigkeit von -40 bis +90 Grad Celsius, ist Wetter
und UV beständig.
• Der Folierer entscheidet, wo Überlappungen bzw. Einleger gesetzt werden.
• Das Auto muss nach 2 Wochen zur Nachkontrolle vorgeführt werden, sonst verfällt der
Gewährleistungsanspruch.
• Gerade bei glänzender Folie kann es vereinzelt zu Kleberbrüchen kommen, diese
lassen sich je nach Verklebungswinkel nicht verhindern.
• Schnitte sind Handarbeit, und daher nicht immer gleichmäßig. Beim Schneiden der
Folie kann es zu schnitten in der Klarlackschicht kommen. Wir übernehmen daher keine
Schadenersatzansprüche, außer es wird etwas abweichendes schriftlich vereinbart.
• Wir empfehlen Ihnen, 3 bis 5 Laufmeter der verklebten Folie käuflich zu erwerben, so
haben sie immer Material aus der gleichen Charge ohne Farbunterschiede aus der
gleichen Herstellung, sollten sie dies ablehnen, können sie später nur Material aus einer
anderen Charge kaufen, dies kann zu leichten Farbunterschieden, aber auch in seltenen
Fällen eine Neufolierung nach sich ziehen.
• Reklamationen können immer nur in unserer Werkstatt vollzogen werden, wir
benötigen spezielle Maschinen und Werkzeuge. Bei Auftragsvergabe akzeptieren sie
dies.
• Folienablösungen müssen sofort gemeldet und behandelt werden, sollten sie dies
nicht tun, können wir diese nicht mehr auf regulärem Wege reparieren und es kann eine
Neufolierung des Bauteils nötig werden, diese Kosten übernehmen wir dann nicht.
• Bei folierten Autos wird immer ein Teil des Grundlacks des Fahrzeuges sichtbar sein.
An Sicken und Kanten können Folienansätze entstehen.
• Bei nicht ausgebauten Teilen wird durch unser ermessen eine Schnittkante gewählt.
• Falls der Kunde nach der Folierung neue Schriftzüge und Embleme montiert
bekommen möchte, müssen diese durch den Kunden neu gekauft werden.
• Bei der Demontage von Verkleidungen können Befestigungsclips zerstört werden, oft
sind dies nur Einmalartikel. Diese werden von uns neu gekauft und an sie berechnet.
Dies kann auch bei anderen Bauteilen passieren.
8.Montage von Lackschutzfolie
• Es werden vorgeschnittene Vorlagen verwendet, so reduzieren sich Lackschnitte. •
Motorhauben werden teilweise aus einem Stück verklebt und auf der Kante mit dem
Messer zugeschnitten.
• Lackschutzfolienzuschnitte hören in der Regel ca 1-2 Millimeter vor der Kante auf.
• Wir versuchen so staubfrei wie möglich zu arbeiten, doch da die Folie hochtransparent
ist, sind potenzielle Staub bzw. Schmutzeinschlüsse möglich und stellen keinen
Reklamationsgrund dar.
• Unsere Preise beinhalten immer nur die Folierung der lackierten Bauteile.
• Wassereinschlüsse verschwinden in der Regel innerhalb von 30 Tagen.
 

9.Montage von Beschriftungsfolien
Auf manchen Oberflächen, speziell bei Fahrzeugverklebung (lackierten Oberflächen)
kann es nach längerer Zeit zu Farbabweichungen kommen, was aufgrund von UV-
Strahlung als völlig normal anzusehen ist. Wir übernehmen daher keinerlei
Garantie/Sachmangelhaftung dafür. Falls Schriften oder andere von uns angebrachte
Folien wieder entfernt werden und es dabei zu Farbunterschieden oder sonstigen
Schäden kommt, können wir auch dafür keine Haftung übernehmen. Bei jedem Angebot
gehen wir von einer normalen Verschmutzung des Untergrundes aus. Sollte jedoch ein
Untergrund einer besonderen Vorbehandlung unterzogen werden müssen, so wird
dieses evtl. zusätzlich berechnet und kann vom ursprünglichen Angebot abweichen.
Ferner weisen wir vor Abgabe immer darauf hin, dass Sie ihr Fahrzeug innen & außen vor
der Montage gründlich reinigen sollten. Wir reinigen keine Fahrzeuge, außer auf
Kundenwunsch (Zusatzkosten), sollte es aus diesem Grund zu Fehlern kommen
übernehmen wir keine Haftung für Schmutz unter der Folie, das Restrisiko liegt hierbei
dann beim Kunden.
 

10.Mängelrügen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fahrzeuge bei Übergabe auf Schäden, Fehler und
Vollständigkeit zu überprüfen. Für das Abhandenkommen privater Gegenstände haftet
MF Performance nicht. Offensichtliche Mängel und Fehler sind unverzüglich, spätestens
innerhalb von 3 Tagen nach Übergabe zu melden, sonst verfallen die
Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche der Kunden werden auf das
Recht der Nachbesserung festgelegt. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung kann ein
Preisnachlass oder eine Neufolierung der betroffenen Bauteile vereinbart werden. Die
Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung, d. h. MF Performance trägt
nicht die Wegkosten oder sonstige Aufwendungen zur Nachbesserung.
Nachbesserungen durch Dritte ohne unsere Zustimmung führen zum Erlöschen unserer
Haftung und Garantieleistungen. Farbabweichungen der Folie sind Drucker- und
Materialbedingt möglich und sind keine Mängelrüge. Mit der modernen
Fahrzeugfolierung erhalten Sie eine neue Farbe ihres Autos und einen Schutz des
Originallackes. Auf die Verarbeitung wird eine Garantie von fünf Jahren gewährleistet.
Die Folie ist nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen, Überlappungen sind nicht
auszuschließen. Die Autos sollten gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert
werden. Ansprüche auf Minderung, Wandlung, Schadensersatz, Verdienstausfälle und
Nebenkosten bestehen nicht. Unsere Gewährleistung besteht nicht für nachstehende
Fälle:
• Schäden und Einwirkung durch höhere Gewalt (Umwelteinflüsse).
• Beschädigung oder Mängel, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
• Folgeschäden durch unsachgemäße Pflege und Pflegeprodukte.
• Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
• Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie bei nachlackierten Autos. Mit
Auftragserteilung (mündlich oder schriftlich) sind sie mit unserer AGBs einverstanden.
 

11.Haftung
Die Firma MF Performance haftet – egal aus welchem Grund – nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche, auch durch
Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehler und unerlaubte Handlungen
bestehen nicht. Verschleißbedingte Mängel werden nicht ersetzt. Wir übernehmen keine
Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
 

12.Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtstand ist das Gelände der Firma MF Performance in der
Industriestraße 2, 66802 Altforweiler.
 

13.Sonstige Bestimmungen
Alle Verträge der Firma MF Performance unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
Jede abweichende Vereinbarung ist schriftlich festzulegen.

 

zuletzt geändert 09.05.2025

 

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